Mein Angebot besteht voraussichtlich ab September 2023
Aktuell kann ich nur Privatpatientinnen und Selbstzahler behandeln, die eine ärztliche private Verordnung für Ergotherapie bekommen haben.
Die Therapien führe ich in verschiedenen Praxisräumen in Berlin Friedrichshain, ambulant als Hausbesuch (muss auf der Verordnung vermerkt sein) und als Videotherapie (telemedizinische Leistung) durch.
Ich möchte den Einschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht unterliegen, um für meine Patientinnen ein hohes Maß an Qualität, optimale Behandlungszeiten sowie Therapieverfahren anbieten zu können.
Dies ermöglicht außerdem eine unkomplizierte und schnelle Terminvergabe ohne lange Wartezeiten.
1. Schritt
Zu Beginn der Behandlung legst du mir deine Verordnung vor. Wichtig ist, dass darauf vermerkt ist:
- Ergotherapie
- Diagnose(n)
- je nach Diagnose psychisch-funktionelle Behandlung, sensomotorisch-perzeptiv, motorisch-funktionell etc.
- Anzahl der verordneten Behandlungen (normalerweise 10x)
- Therapiefrequenz (z.B. 1x wöchentlich)
- ggf. Hausbesuch
- Name, Adresse und Geburtsdatum
Im Gegensatz zu Verordnungen der GKV gibt es bei PKV oder Selbstzahlern keine Fristen, bis wann wir mit der Therapie nach Ausstellung der Verordnung beginnen müssen.
Die Verordnung verbleibt von deiner ersten Behandlung bis zur Abrechnung in deiner Patientenakte.
2. Schritt
Wir schließen einen Behandlungs- bzw. Honorarvertrag. Diesen kannst du gern zur Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen. Am Ende schreibe ich dir eine Rechnung über alle Therapieeinheiten. Die Rechnung kannst du dann bei deiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Honorarvertrag bei deiner privaten Zusatzversicherung einzureichen, falls dein Tarif Heilmittel abdeckt.
Bitte beachte, dass deine PKV abhängig von deinem Tarif und Vertrag unter Umständen nicht den vollständigen Betrag erstattet. Auch die Erstattungsansprüche von beihilfeberechtigten Patientinnen gegenüber den Beihilfestellen schwanken von Bundesland zu Bundesland (informiere dich bitte über die jeweils gültigen Beihilfevorschriften).
Leider bin ich aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, pauschale Aussagen über Erstattungshöhe bzw. -fähigkeit zu treffen.
Schritt 3
Wir gestalten gemeinsam die Therapie 🙂
Schritt 4
Nach der letzten Behandlung schreibe ich dir die Rechnung und du reicht sie bei deiner PKV ein.
Bei Bedarf schreibe ich einen ergotherapeutischen Bericht über den Behandlungserfolg.
Dann besprichst du mit deinem Arzt / deiner Ärztin, ob die Therapie weitergeführt werden soll und bekommst ggf. eine neue Verordnung.
Preisgestaltung
Bei Privatversicherten und Selbstzahlern rechne ich nach Honorarvereinbarung ab und orientiere mich dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).
Ich berechne den 1,8-fachen Behandlungssatz der vdek Kassen wie bei anderen Berliner Privatpraxen üblich.
HPNV/Pos.Nr. | Leistungsbeschreibung | Preis pro Behandlung |
54002/X4002 | Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs bei Therapiebeginn im Rahmen der ersten Verordnung | 55,42 € |
54102/X4102, X4122 | Motorisch-funktionelle Behandlung: Einzelbehandlung, Einzelbehandlung als telemedizinische Leistung 30 Minuten Therapiezeit | 74,30 € |
54103/X4103, X4123 | Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: Einzelbehandlung, Einzelbehandlung als telemedizinische Leistung, 45 Minuten Therapiezeit | 100,03 € |
54104/X4104, X4124 | Ergoth. Hirnleistungstraining: Einzelbehandlung, Einzelbehandlung als telemedizinische Leistung, mind. 30 Minuten Therapiezeit | 82,35 € |
54105/X4105, X4125 | Psychisch-funktionelle Behandlung: Einzelbehandlung, Einzelbehandlung als telemedizinische Leistung, 60 Minuten Therapiezeit | 125,21 € |
54208/X4208 | Psychisch-funktionelle Behandlung: Einzelbehandlung als Parallelbehandlung bei 2 Patienten, 60 Minuten Therapiezeit | 99 € |
54212/X4212 | Psychisch-funktionelle Behandlung: Gruppenbehandlung (3 – 6 Patienten), 90 Minuten Therapiezeit | 64,60 € |
59901/X9933 | Hausbesuch inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) | 33,90 € |
59702/X9701 | Übermittlungsgebühr für Mitteilung / Bericht nach Anforderung an die Verordnende oder den Verordnenden auf dem Verordnungsmuster, max. 2 A4-Seiten, Richtwert 20 Minuten | 45 € |